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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht betrifft die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft bzw. weiterer Beteiligter z. B. Hausverwalter.

Wir vertreten einzelne Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und auch Hausverwalter außergerichtlich, gerichtlich und bei Bedarf und auf Wunsch in Eigentümerversammlungen.

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