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FACHANWALTSCHAFTEN:

Ein Fachanwaltstitel wird Rechtsanwälten durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn sie besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet nachgewiesen haben. Um Fachanwalt werden zu können, muss der entsprechende Rechtsanwalt bereits mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein. Weiterhin muss er an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilnehmen, der 120 Zeitstunden umfasst. Im Rahmen dieser Fortbildung muss der jeweilige Anwalt auch seine besonderen theoretischen Kenntnisse durch erfolgreiche Teilnahme an drei Leistungskontrollen (5-stündige schriftliche Prüfungsarbeiten) belegen.

Weiterhin muss der Bewerber seine praktische Erfahrung gegenüber der Rechtsanwaltskammer durch die selbständige Bearbeitung einer in der Fachanwaltsordnung für das entsprechende Rechtsgebiet fest vorgeschriebenen Anzahl von Fällen sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich nachweisen.

Der Fachanwaltstitel ist damit Nachweis für besondere tiefgehende Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet.

Die Nachweise zu unseren Fachanwaltschaften bzw. die entsprechenden Urkunden der Rechtsanwaltskammer können Sie nachfolgend aufrufen:

Martin Schmidt - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Matthias Taurit - Fachanwalt für Familienrecht

Martin Schmidt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

Martin Schmidt - Fachanwalt für Agrarrecht