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FORTBILDUNG:

Nach Abschluss seiner Ausbildung ist der bundesdeutsche Jurist, der zwei Staatsexamina abgelegt hat, ein so genannter Volljurist, der jedes Rechtsgebiet bearbeiten kann.

Da jedoch das Rechtssystem ständigem Wandel, durch Gesetzesänderungen und durch richterliche Rechtsfortbildung, unterworfen ist, ist es unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Anwaltstätigkeit, die eigenen Kenntnisse durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen fortwährend zu aktualisieren und zu optimieren.

Dass wir diesem Anspruch genügen und uns ständig im Interesse unserer Mandanten weiterbilden, belegen die sowohl Herrn Rechtsanwalt Schmidt als auch Herrn Rechtsanwalt Taurit verliehenen Fortbildungszertifikate der Bundesrechtsanwaltskammer. Diese werden von der Bundesrechtsanwaltskammer für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen und sind an den Nachweis umfangreicher Fortbildungsmaßnahmen gebunden. Insoweit ist die kontinuierliche Fortbildung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren vor der Verleihung des Zertifikates in verschiedenen Rechtsgebieten erforderlich.

Die uns verliehenen Fortbildungszertifikate können Sie nachfolgend aufrufen:

Martin Schmidt - Fortbildungszertifikat

Matthias Taurit - Fortbildungszertifikat