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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht:

Das Steuerstrafrecht betrifft insbesondere die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung. Hier ist die besondere Situation zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte und gegebenenfalls später Angeklagte, wie jeder strafrechtlich Verfolgte, ein Recht zur Aussageverweigerung hat, jedoch nach der Abgabenordnung im steuerlichen Veranlagungsverfahren eine Darlegungspflicht besteht, wenn wirtschaftliche Nachteile abgewendet werden sollen.

Um diesen Konflikt zu lösen, ist anwaltliche Hilfe erforderlich.

Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere als Außenwirtschafts-, Bilanz-, Insolvenz- und Umweltstrafrecht.

Aber auch Betrugs- und Untreuestraftaten, wettbewerbsrechtliche Verstöße und Straftaten im Amt, insbesondere Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bzw. Vorteilsgewährung und Bestechung, sind hier einschlägig.

Aufgrund des oftmals erheblichen Gewichts der erhobenen Vorwürfe und der dann drohenden empfindlichen Strafen ist eine sorgfältige Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie von besonderer Bedeutung.

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