Button-Rechtsgebiete1

IMPRESSUM  |  DATENSCHUTZ  |  KONTAKT  |

Wettbewerbsrecht:

Das Wettbewerbsrecht diente zunächst vorwiegend der Abwehr wettbewerbswidriger Handlungen, etwa im Wege unzulässiger Werbung, unzulässiger Preisnachlässe oder unzulässiger Zugaben von Mitbewerbern. Zwischenzeitlich hat das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgrund der wachsenden Bedeutung des Internets zunehmende Relevanz für Privatpersonen. So werden zahlreiche Verbraucher mit Abmahnungen für tatsächlich oder angeblich rechtswidrige Handlungen durch Nutzung von Musiktiteln oder Filmmaterial zu Unterlassungen und Schadenersatzzahlungen aufgefordert.

Hier helfen wir Ihnen, Ihre Rechte bei entsprechender diesbezüglicher Inanspruchnahme zu wahren.

Weiterhin helfen wir Ihnen aber auch, unrechtmäßige bzw. wettbewerbsrechtlich unzulässige Handlungen von Mitbewerben einzudämmen.

<< zurück