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Werkvertragsrecht:

Das Werkvertragsrecht hat einen Werkvertrag zum Gegenstand. Im Rahmen eines Werkvertrages ist das sogenannte Werkunternehmen seinem Vertragspartner einen Erfolg schuldig. Das Bauunternehmen schuldet etwa die vertragsgerechte Errichtung eines Bauwerks, die Kfz-Werkstatt schuldet eine erfolgreiche Reparatur.

Insoweit zählen zu unseren Aufgaben im Werkvertragsrecht die Vertragsgestaltung, die Regelung von Gewährleistungsansprüchen sowie Vergütungsstreitigkeiten.

Wir werden hier außergerichtlich wie auch in Beweisverfahren oder im Klageverfahren tätig.

 

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