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Verwaltungsrecht:

Das Verwaltungsrecht betrifft, im Gegensatz zum Zivilrecht, welches die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander regelt, das Verhältnis Bürger und Staat.

Hier beraten und vertreten wir Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden bei Anwendung des öffentlichen Rechts bzw. Abwehr ungewollter Maßnahmen.

Rechtsgebiete sind hier z. B. das öffentliche Baurecht, das Gewerbe-/Gaststättenrecht, das Immissionsschutzrecht, das Abfallrecht, das Wasserrecht, das Polizeirecht und das Versammlungsrecht.

Wir vertreten Sie im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.

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