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Verkehrsrecht:

Das Verkehrsrecht umfasst haftungsrechtliche Fallgestaltungen im Verkehrszivilrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sowie strafrechtliche Aspekte des Straßenverkehrs. Insbesondere betroffen ist hier die Unfallschadensregulierung im Sinne einer Geltendmachung oder auch Abwehr von Ansprüchen in Folge von Verkehrsunfällen (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung). Umfasst ist hier auch die Regulierung von Personenschäden im Rahmen der Geltendmachung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten etc. Wir übernehmen für Sie insoweit die außergerichtliche Regulierung sowie eine entsprechende Vertretung vor den Gerichten.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht  und Strafrecht betreffen sämtliche Arten von Verkehrsverstößen bis hin  zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung aus einem Unfallgeschehen. Selbstverständlich sind auch Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Fahren unter Alkohol erfasst.

Weiterhin spielt das Fahrerlaubnisrecht bei Führerscheinentzug und Anordnung einer MPU (Idiotentest) eine besondere Rolle, ebenso die Frage von Verhängung von Fahrverboten bei gewissen Verkehrsverstößen.
Hier vertreten wir Sie gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten.
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