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Vergaberecht

Im Vergaberecht ist das Verfahren zur Auftragserteilung durch öffentliche Auftraggeber geregelt.

Die ausschreibende Stelle hat zwingende Vergabevorschriften einzuhalten. Bestandteil des rechtsstaatlichen Vergabeverfahrens ist dabei auch die Möglichkeit für unterlegene Bieter, die Entscheidung der vergebenden Behörde einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Naturgemäß betrifft eine anwaltliche Vertretung insbesondere die Interessenwahrnehmung für Mitkonkurrenten, denen der Zuschlag nicht erteilt worden ist.

Ist der Auftrag nicht auf das wirtschaftlichste Angebot abgegeben worden oder haben gar sachfremde Erwägungen zur Vergabeentscheidung geführt, so kann der unterlegene Bieter insbesondere bei europaweiten Vergaben und bei Überschreitung des sogenannten Schwellenwertes einen effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

 

Soweit diese Rechtsschutzmöglichkeit nicht eröffnet ist, können die Bieter gegen den öffentlichen Auftraggeber bei Verletzung der Verfahrensvorschriften der VOB/A Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wir beraten und vertreten betroffene Unternehmen, aber auch Kommunen; dies nicht zuletzt auch bei der Gestaltung der zu schließenden Verträge.

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