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Urteil zu Rail & Fly-Tickets

Problemstellung:

Ein Reisender kaufte ein Rail & Fly-Ticket für eine Urlaubsreise in die Dominikanische Republik. Sein Zug hatte zwei Stunden Verspätung, so dass der Reisende den Flug versäumte. Folge war, dass er zu einem anderen Abflugort reisen musste und erst am nächsten Tag in den Urlaub fliegen konnte.

Der Bundesgerichtshof legte fest, dass der Reiseveranstalter die zusätzlichen Kosten zu erstatten hatte, Az. Xa ZR 46/10.

Die rechtliche Folge ist, dass Ansprüche bei Buchung eines Rail & Fly-Tickets nicht gegen die Bahn zu richten sind. Hier kann der Reiseveranstalter direkt in Anspruch genommen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Veranstalter klarstellt, dass die Zugfahrt eine eigene Leistung der Bahn darstellt und die Pauschalreise erst am Flughafen beginnt.

 

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