Urteil zur Onlinebuchung
Problemstellung:
Ein Reisebüro bietet im Internet Reservierungen für Linienflüge an, wobei der jeweilige Kunde erst am Ende der Buchung, also nach Vertragsschluss, den Preis inklusive Gebühren und Steuern erfährt. Hiergegen hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes Bedenken und erhob Klage. Der Bundesgerichtshof erklärte die Verfahrensweise des Reisebüros jedoch für rechtmäßig. Ein Anbieter von Flug- und Pauschalreisen im Web ist nicht verpflichtet, den Endpreis schon am Anfang der Buchung klar darzustellen. Für den Buchenden muss aber Klarheit darüber bestehen, ob zusätzliche Gebühren und Steuern anfallen (Az. I ZR 222/00).
Verstößt ein Anbieter gegen diese Verpflichtung, d. h. werden die Zusatzkosten erst nach Vertragsschluss nachvollziehbar, kann der Reisende die Zahlung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.
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