Umwandlungsrecht:
Umwandlungsrecht ist ein Teilgebiet des Gesellschaftsrechts und befasst sich mit der Umstrukturierung von Gesellschaften. Die jeweilige Umstrukturierung ist dann angezeigt, wenn sich die Gesellschaftsverhältnisse ändern, oder aus steuerlichen oder haftungsrechtlichen Gründen Änderungen sinnvoll sind.
Wir setzen für Sie entsprechende Planungen um und analysieren diese mit Ihnen. Insoweit ziehen wir auch externe Berater, d.h. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit ein und verhandeln mit eventuellen Vertragspartnern sowie weiteren Beteiligten, wie etwa den Finanzbehörden oder den Arbeitnehmervertretern.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in entsprechenden Verfahren vor den Gerichten.
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