Button-Rechtsgebiete1

IMPRESSUM  |  DATENSCHUTZ  |  KONTAKT  |

Strafrecht:

Das Strafrecht sanktioniert rechtswidriges Verhalten, welches in unserer Gesellschaft nach den Regelungen des Strafgesetzbuches und zahlreicher Nebengesetze, z. B. des Betäubungsmittelgesetzes, als kriminell eingestuft wird. 

Wir vertreten Sie in sämtlichen Abschnitten des Strafverfahrens, d. h. im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren, im Hauptverfahren einschließlich möglicher Rechtsmittelverfahren und schließlich in der Strafvollstreckung.

Das Strafprozessrecht ist insbesondere in der Strafprozessordnung geregelt, wird aber auch durch eine weitgefächerte Rechtsprechung, z. B. im Beweisrecht, bestimmt.

Aufgrund der erheblichen Rechtsfolgen für den betroffenen Bürger empfiehlt sich jedenfalls eine anwaltliche Vertretung in Strafsachen, insbesondere da auch Akteneinsicht nur einem anwaltlichen Vertreter/Verteidiger gewährt wird.

Wir erarbeiten mit Ihnen eine sinnvolle Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte in einem Strafverfahren bestmöglich und auf rechtsstaatlicher Grundlage zu wahren.

<< zurück