Button-Rechtsgebiete1

IMPRESSUM  |  DATENSCHUTZ  |  KONTAKT  |

Sozialrecht:

Das Sozialrecht vereint zahlreiche einzelne Rechtsgebiete in sich, insbesondere das Recht der Sozialversicherungen und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung), der Sozialentschädigung bzw. Versorgung (Schwerbehindertenrecht), der sozialen Förderung (Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderungen etc.) und der sozialen Hilfen bzw. der Grundsicherung (Hartz-IV-Leistungen).

Wir vertreten Betroffene in den entsprechenden Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und im Verfahren vor den Sozialgerichten.

<< zurück