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Reisevertragsrecht

Im Reisevertragsrecht verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht, wenn Ihre Reise mangelbehaftet war, d. h. ein tauglichkeitsmindernder Fehler aus dem Gefahrenbereich des Veranstalters gegeben ist, in Abgrenzung zur bloßen Unannehmlichkeit des Massentourismus.

Welche Rechte im konkreten Fall geltend gemacht werden können, etwa Minderung und/oder Schadensersatz, muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Insoweit bewerten wir für Sie nach einschlägigen Tabellenwerken die Höhe Ihrer Ansprüche, etwa nach der Kemptener Reisemängeltabelle oder der sogenannten Frankfurter Tabelle.

22b-Reisevertrag-010-k

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