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Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten

Folge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls kann es sein, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und daher die Hilfe anderer Personen benötigt.

In diesen Situationen bestellt das Betreuungsgericht grundsätzlich für Betroffene einen Betreuer, da eine gesetzliche Vertretung Erwachsener durch Angehörige an sich nicht vorgesehen ist.

Sind jedoch durch Betroffene vorab entsprechende Vollmachten an Vertrauenspersonen, insbesondere die Angehörigen, erteilt worden, kann die Bestellung eines Betreuers vermieden werden.

Durch frühzeitige Patientenverfügungen kann zudem Ihren Wünschen im Falle des nahenden Todes oder schwerer Dauerschäden, die eine Willensäußerung nicht mehr zulassen, in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen bzw. zu Art und Umfang der Behandlung zur Durchsetzung verholfen werden.

Wir beraten Sie durch Formulierung entsprechender Verfügungen und unterstützen Sie bei der formwirksamen Erstellung sowie einer entsprechenden Registrierung, damit Ihre Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich Berücksichtigung finden können.

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