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Maklerrecht:

Der Makler, dessen Tätigkeit darauf gerichtet ist, einen Vertragsschluss zwischen anderen Personen herbeizuführen, kann in verschiedenen Sektoren tätig werden, so mit der Wohnungs- und Grundstücksvermittlung, mit der Darlehensvermittlung und der Arbeitsvermittlung.

Hierbei sind der Nachweismakler oder Vermittlungsmakler zu unterschieden.

Wir vertreten Makler und deren Kunden bei sämtlichen im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit aufgetretenen Problemen, die zumeist im Zusammenhang mit der Maklerprovision bestehen.

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