Insolvenzrecht:
Im Insolvenzrecht beraten wir betroffene Unternehmen, aber auch Gläubiger, etwa im Rahmen von Insolvenzanfechtungen oder der Anmeldung von Forderungen zur Tabelle. Weiterhin machen wir selbstverständlich Aussonderungs- und Absonderungsansprüche geltend und prüfen die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen von Gläubigern gegenüber Gesellschaftern oder Geschäftsführern.
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