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Inkassorecht:

Selbstverständlich zählt zum Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei das Forderungsinkasso.

In Abstimmung mit Ihnen machen wir Forderungen für Sie außergerichtlich und gerichtlich geltend.

Nach Vorliegen eines Titels (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) setzen wir Ihren Anspruch auch im Wege der Zwangsvollstreckung durch.

 

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