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Haftpflichtrecht:

Im Haftungsrecht geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder aus Produkthaftung. Einbezogen ist hier auch die Arzthaftung oder die Haftung im Straßenverkehr.

Wir vertreten sowohl Anspruchsteller wie auch Anspruchsgegner und deren Versicherungen; dies sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht.

 

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