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Grundstücksrecht:

Im Grundstücksrecht gestalten wir Verträge im Rahmen der Übertragung von Grundeigentum zur Vorbereitung der notariellen Beurkundung.

Weiterhin stehen wir zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Grundstücksbelastungen wie z. B. Grundschulden oder Dienstbarkeiten zur Verfügung.

Selbstverständlich vertreten wir Ihre Rechte insoweit auch vor Gericht.

 

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