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Familienrecht:

Im Familienrecht sind insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Unterhalt, Scheidung, Versorgungsausgleich, Umgang, elterlicher Sorge und Vermögensauseinandersetzungen gerichtlich wie außergerichtlich zu betreuen.

Weiterhin beraten wir zur Gestaltung von Eheverträgen und Verträgen nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

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