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Erbrecht:

Im Erbrecht sind insbesondere Testamente und Erbverträge zu gestalten und Nachfolgeregelungen für Unternehmen und zur Übertragung von Familienvermögen zu formulieren. 

Unsere Tätigkeit umfasst auch sämtliche Aspekte nach Eintritt des Erbfalls, etwa

     •  die Vertretung im Erbscheinverfahren

     •  die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
        aus dem Nachlass

     •  die Geltendmachung oder Abwehr von
        Pflichtteilsansprüche

Auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen werden wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.

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