Erbrecht:
Im Erbrecht sind insbesondere Testamente und Erbverträge zu gestalten und Nachfolgeregelungen für Unternehmen und zur Übertragung von Familienvermögen zu formulieren.
Unsere Tätigkeit umfasst auch sämtliche Aspekte nach Eintritt des Erbfalls, etwa
• die Vertretung im Erbscheinverfahren
• die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Nachlass
• die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüche
Auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen werden wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.
|