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Baurecht:

Im Baurecht ist das öffentliche und private Baurecht zu unterscheiden.

Im öffentlichen Baurecht liegt das Hauptaugenmerk auf der rechtliche Betreuung von Baugenehmigungsverfahren und Bebauungsplanverfahren.

Im privaten Baurecht liegt der Schwerpunkt auf einer baubegleitenden Rechtsberatung, beginnend mit der Vertragsgestaltung sowie zur Feststellung, Abwehr oder Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und zur Regelung von Vergütungsstreitigkeiten.

Im prozessualen Bereich sind hier auch die Besonderheiten des selbständigen Beweisverfahrens zur Ermittlung von Verantwortlichkeiten für Baumängel ein Tätigkeitsschwerpunkt.

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