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Arzthaftungsrecht:

Im Arzthaftungsrecht machen wir Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Behandlung geltend oder wehren diese für Ärzte ab.

Wir beraten insbesondere, um Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zu beziffern, und führen die Verfahren vor Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen und den zuständigen Gerichten. Hier ist besonderes Augenmerk auf die sorgfältige Vorbereitung der Beweisführung durch Auswertung der Behandlungsunterlagen zu legen.

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