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Architektenrecht:

Im Architektenrecht erstreckt sich die anwaltliche Leistung von der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen bis zur Beratung/Vertretung zu allen sich daraus ergebenden Fragen.

Wir werden hier zu allen Rechtsfragen, die sich aus der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ergeben, tätig. Weiterhin vertreten wir Planer und deren Haftpflichtversicherungen in Haftungsfragen.

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