Button-Rechtsgebiete1

IMPRESSUM  |  DATENSCHUTZ  |  KONTAKT  |

Arbeitsrecht:

Im Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl betreffend das einzelne Arbeitsverhältnis (Individualarbeitsrecht) sowie betreffend das kollektive Arbeitsrecht, etwa im Rahmen der Interessenvertretung durch einen Betriebsrat, geregelt. Wir begleiten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Begründung des Arbeitsverhältnisses, weiterhin im Rahmen des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses mit den möglicherweise auftretenden Problemen bis zu Problemstellungen im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind insbesondere:
     •  Arbeitsgerichtsverfahren
     •  Kündigungen und Aufhebungsverträge
     •  Befristungen/Teilzeitregelungen
     •  Betriebliche Altersversorgung
     •  Umstrukturierungen
     •  Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
     •  Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
        für Arbeitgeber und Betriebsräte

<< zurück