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Agrarrecht:

Kaum ein anderes Berufsfeld hat in den letzten Jahrzehnten einen solchen Strukturwandel erlebt wie die Landwirtschaft. Damit einher geht eine immer komplexere Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Führung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Wir beraten und vertreten Agrarbetriebe außergerichtlich und vor den zuständigen Fachgerichten, z. B. auch dem Landwirtschaftgericht, im agrarspezifischen Zivilrecht, im agrarspezifischen Verwaltungsrecht und im agrarspezifischen Recht der Ordnungswidrigkeiten/Strafrecht.

Beispielhaft seien hier die folgenden Schwerpunkte genannt:
     •  Landpachtrecht
     •  Besonderheiten des Erb- und Familienrechts
     •  Gestaltung von Bewirtschaftungsverträgen
     •  Umwelt-, Natur- und Pflanzenschutzrecht
     •  Recht der Prämien und Fördermittel
     •  Grundstücksverkehrsrecht.

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